Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 3 Prozent berechnet und bei der Schlussabrechnung belastet.

Die Direkte Bundessteuer 2021 schliesslich wird gesondert in Rechnung gestellt und ist auf dem 31. März 2022 zahlbar.

Das nächste Steuerjahr startet dann im Mai 2022 mit der Zustellung der Rechnungen der 1. Rate. Auf Wunsch können bei der Kantonalen Steuerverwaltung Einzahlungsscheine für beispielsweise monatliche Raten angefordert werden. In diesem Falle ist immer genau zu kontrollieren, dass die korrekten Einzahlungsscheine für dasentsprechende Steuerjahr benutzt werden.